Allgemeine Geschäftsbedingungen

Liebe/r Ökolocus-Interessent/in,hinter Ökolocus steht die übergreifende Idee der Nachhaltig- & Umweltfreundlichkeit, die sich in allen Bereichen unseres Lebens wiederfinden kann. Gerade auf großen Veranstaltungen, Festivals u. ä. ist Müllvermeidung ein umfassendes Thema. Unsere chemiefreien Mobil-Toiletten können hierzu einen Beitrag leisten. Dennoch unterliegt auch unsere Vermietungstätigkeit rechtlichen Bedingungen, über die wir Sie im Folgenden gern informieren möchten.Allgemeine Geschäftsbedingungen für Vermiet- und Servicegeschäfte der Fa. ÖKOLOCUS GmbH

1. Allgemeines

Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden AGB) gelten für sämtliche Mietgegenstände von ÖKOLOCUS GmbH, insbesondere die massiven Ökotoiletten inkl. Zubehör (Kunststofffässer, Mülleimer, Klopapierhalter etc.), Pissoirs, Waschbecken sowie für sämtliche von ÖKOLOCUS GmbH angebotenen Serviceleistungen.Sie gelten auch für künftige Vertragsabschlüsse, selbst wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart wurden. Verwendet der Kunde AGB, sind diese nur insoweit wirksam, als sie diesen AGB nicht widersprechen oder durch die ÖKOLOCUS GmbH schriftlich anerkannt wurden. Der Kunde erkennt die AGB, auch wenn er ihnen zunächst widersprochen hat, durch Annahme der Leistungen an. Die AGB sind im jeweils aktuellen Stand zu jedem Zeitpunkt auf der Website www.ökolocus.de abrufbar.

2. Begriffsbestimmungen

2.1 Verbraucher im Sinne dieser AGB sind natürliche Personen, mit denen in Geschäftsbe-ziehungen getreten wird, ohne dass Ihnen eine gewerbliche oder selbstständige berufliche Tätigkeit zugerechnet werden kann.2.2 Unternehmer im Sinne dieser AGB sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, mit denen in Geschäftsbeziehung getreten wird, die in der Ausübung einer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handeln.2.3 Kunde im Sinne dieser AGB sind sowohl Verbraucher als auch Unternehmer.

3. Vertragsabschluss

Das Angebot zum Vertragsabschluss seitens des Kunden erfolgt durch die korrekte Eintragung der Bestellmengen und seiner Adresse sowie die korrekte Eingabe und Absendung aller notwendigen Daten zur Zahlungsabwicklung bzw. bei Überweisung durch den rechtzeitigen Eingang der Zahlung bei der ÖKOLOCUS GmbH.Die ÖKOLOCUS GmbH nimmt den Mietantrag durch Übermittlung einer an den Kunden adressierten Rechnung dem Kunden gegenüber an. Die ÖKOLOCUS GmbH behält sich das jederzeitige Recht vor, die Anfrage des Kunden ohne Angabe von Gründen abzulehnen. Für alle im Bestelldialog vom Kunden benannten Daten trägt dieser das alleinige Risiko. Etwaige Bestellfehler gehen zu seinen Lasten. Etwaige Bestellfehler sind unverzüglich gegenüber der ÖKOLOCUS GmbH – entweder telefonisch oder per E-Mail – mitzuteilen. Andernfalls erlöschen alle Rechte auf Rückabwicklung des Geschäftes. Im Zweifel trägt der Kunde die Beweislast dafür, dass ihm diese Überprüfung nicht unverzüglich möglich war und er dieses Versäumnis nicht zu vertreten hat.

4. Angebote, Vertragsinhalt, geschuldeter Mietgegenstand

4.1 Die Angebote von ÖKOLOCUS GmbH sind unverbindlich. Angaben über den Mietgegenstand, beispielsweise in Werbeunterlagen, Abbildungen, Verzeichnissen oder sonstigen Unterlagen sowie über technische Leistungen, Betriebseigenschaften und Verwendbarkeit sind ungefähre Angaben. Sie werden nur bei schriftlicher Bestätigung durch ÖKOLOCUS GmbH Vertragsbestandteil.4.2 ÖKOLOCUS GmbH behält sich ausdrücklich die Vermietung eines anderen als des angebotenen Mietgegenstandes vor, falls der andere Mietgegenstand für den durch den Kunden beabsichtigten Gebrauch in vergleichbarer Weise geeignet und dem Kunden zumutbar ist.4.3 Eine Haftung von ÖKOLOCUS GmbH kommt nur in Betracht, wenn der vom Kunden beabsichtigte Verwendungszweck nicht erreichbar oder die Tauglichkeit des Mietgegenstandes zur konkreten Nutzung beeinträchtigt ist.

5. Mietgegenstand

5.1 Der Kunde verpflichtet sich zum ausschließlichen Gebrauch der Mietgegenstände im Sinne des abgeschlossenen Vertrages. Der Kunde ist verpflichtet, etwaige erforderliche behördliche Genehmigungen einzuholen. Dies gilt insbesondere für Genehmigungen zum Aufstellen der Mietgegenstände auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen.5.2 Der Kunde ist verpflichtet, die Mietgegenstände pfleglich zu behandeln sowie ihm bekannt gemachte Instandhaltungs- und Wartungsmaßnahmen auszuführen.5.3 ÖKOLOCUS GmbH ist jederzeit berechtigt, den Mietgegenstand zu besichtigen und technisch zu untersuchen oder untersuchen zu lassen.5.4 Der Kunde ist verpflichtet, den Mietgegenstand ordnungsgemäß gegen Zerstörung, Beschädigung, Vandalismus, Verlust oder Diebstahl zu sichern. Die Gefahr des von ihm zu vertretenden Untergangs, Verlustes, Diebstahls oder der Beschädigung des Mietgegenstandes trägt der Kunde. Im Falle des Eintretens eines dieser Ereignisse hat derKunde ÖkoIocus unverzüglich und auch dann zu unterrichten, wenn er das Ereignis nicht zu vertreten hat.5.5 Der Mietgegenstand ist an dem zwischen dem Kunden und ÖKOLOCUS GmbH vereinbarten Standort aufzustellen. Im Falle der Ökolocusvermietung bedarf die Verbringung des Mietgegenstandes an einen neuen Einsatzort der Zustimmung von ÖKOLOCUS GmbH. Der neue Standort ist mitzuteilen.5.6 Die Untervermietung oder sonstige Gebrauchsüberlassung an Dritte ist ausgeschlossen.5.7 Wird der Mietgegenstand mit Grund und Boden oder mit einem Gebäude oder mit einer Anlage verbunden, so geschieht dies nur zu einem vorübergehenden Zweck gem. § 95 BGB. Der Mietgegenstand wird nicht Bestandteil eines Grundstücks, Gebäudes oder einer Anlage und ist mit Beendigung des Mietvertrages wieder zu trennen.5.8 Sollten Dritte den Mietgegenstand durch Pfändung beschlagnahmen oder sonstige Rechte an dem Mietgegenstand geltend machen oder diesen in Besitz nehmen, ist der Kunde verpflichtet, ÖKOLOCUS GmbH entweder durch Einschreiben/Rückschein oder telefonisch innerhalb von spätestens 3 Tagen zu benachrichtigen, vorab den oder die Dritten auf das Eigentum von ÖKOLOCUS GmbH schriftlich hinzuweisen und diesen Hinweis ÖKOLOCUS GmbH innerhalb gleicher Frist zu übermitteln. Der Kunde ist verpflichtet, ÖKOLOCUS GmbH sämtliche Kosten zur Wiedererlangung zu ersetzen und auf Verlangen für die Rechtsverfolgungskosten angemessene Vorschüsse zu zahlen.5.9 Im Falle der Toilettenvermietung wird der Entsorgungsservice – sofern nicht individuell etwas anderes vereinbart wurde – zum vertraglich vereinbarten letzten Tag des Mietverhältnisses, oder bei zusätzlicher Buchung des Service-Teams von ÖKOLOCUS GmbH, nach mündlicher Absprache, während des Mietverhältnisses durchgeführt, wobei der Zeitpunkt der Leistung von ÖKOLOCUS GmbH festgelegt wird. Der Kunde ist verpflichtet, den hinteren Zugang zu den Toilettenkabinen für die Mitarbeiter von ÖKOLOCUS GmbH zugänglich zu halten. Ist der Zugang nicht sichergestellt, gilt die Leistung seitens ÖKOLOCUS GmbH als erbracht. Beanstandungen der Serviceleistung sind unverzüglich anzuzeigen.5.11 Der Kunde trägt die Kosten sowohl für den Transport und Ladung des Mietgegenstandes als auch für den Entsorgungsservice. Diese Kosten sind bereits in den vertraglich vereinbarten Mietungskosten enthalten.

6. An- und Rücklieferung

6.1 Sofern der Kunde die An- und/oder Rücklieferung des Mietgegenstands selbst vornimmt, ist er für die fachmännische Ausführung verantwortlich und er haftet ÖKOLOCUS GmbH für den von ihm zu vertretenden Verlust oder die Beschädigung des Mietgegenstands bei der An- und/oder Rücklieferung. Bei fehlender Bekanntgabe des Lieferortes durch den Kunden gerät der Kunde mit Meldung der Versandbereitschaft durch ÖKOLOCUS GmbH in Annahmeverzug, es sei denn, der Kunde holt den Mietgegenstand rechtzeitig zum vereinbarten Mietbeginn selbst ab. ÖKOLOCUS GmbH haftet nicht für verspätete Anlieferung oder Abholung der Gegenstände durch ein von dem Kunden beauftragtes Transportunternehmern. Ist das Transportunternehmen durch ÖKOLOCUS GmbH beauftragt, haftet ÖKOLOCUS GmbH für eine verspätete Anlieferung oder Abholung der Gegenstände im Rahmen von Ziff. 8.

7. Reinigungsservice und sonstige Dienstleistungen durch das Service-Team von ÖKOLOCUS GmbH

Bei zusätzlicher Inanspruchnahme des Service-Team von ÖKOLOCUS GmbH fallen die vertraglich vereinbarten Zusatzkosten an, die vom Kunden an ÖKOLOCUS GmbH fristgemäß zu entrichten sind. Gegenstand der von ÖKOLOCUS GmbH geschuldeten Leistungen ist im Zweifel das in der Auftragsbestätigung enthaltene Leistungsverzeichnis des Service-Team von ÖKOLOCUS GmbH. Über das Leistungsverzeichnis hinaus gehende (auch aus fachlichem Ermessen notwendige) Dienstleistungen werden gesondert berechnet.Die Gestellung von notwendigen Geräten, Reinigungs- und Pflegemitteln erfolgt durch ÖKOLOCUS GmbH. Ggf. notwendige Versorgungsanschlüsse (Wasser, Strom etc.) sowie Lagermöglichkeiten für Geräte werden seitens des Kunden unentgeltlich zur Verfügung gestellt.

8. Rügepflicht und Mängelhaftung

8.1 Der Kunde ist verpflichtet, den Mietgegenstand bei Anlieferung auf Mängelfreiheit und Betriebsbereitschaft zu prüfen und ggf. sofort zu rügen. Mit beanstandungsfreier Empfangnahme erkennt der Kunde den Mietgegenstand als mangelfrei und betriebsbereit an.8.2 Während der Mietzeit auftretende Mängel sind ÖKOLOCUS GmbH unverzüglich anzuzeigen. Mängel, die der Kunde zu vertreten hat, werden auf seine Kosten beseitigt. Ein Mietminderungsrecht steht dem Kunden hinsichtlich der letztgenannten Mängel nicht zu.8.3 Über Mietminderungsansprüche bei von ÖKOLOCUS GmbH anerkannten Mängeln hinaus und soweit sich nachstehend nichts anderes ergibt, sind Schadenersatzansprüche des Kunden ausgeschlossen. Insbesondere haftet ÖKOLOCUS GmbH nicht für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Kunden, die durch Mängel des Mietgegenstandes verursacht werden.

9. Haftungsbegrenzungen

9.1 ÖKOLOCUS GmbH haftet in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit von ÖKOLOCUS GmbH oder derjenigen des Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von ÖKOLOCUS GmbH nach den gesetzlichen Bestimmungen. 9.2 Die Haftung durch den Mietgegenstand verursachter Schäden an Rechtsgütern des Kunden, z. B. Schäden an anderen Sachen, ist jedoch ganz ausgeschlossen. Dies gilt nicht, soweit Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder wegen der schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten i.S.d. Ziff. 8 Abs.1 Satz 2 gehaftet wird.9.3 Die Regelungen von Ziff. 8 Abs. 1 und Abs. 2 erstrecken sich auf Schadenersatz neben der Leistung und Schadenersatz statt der Leistung, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Mängeln, der Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis oder aus unerlaubter Handlung. Sie gelten auch für den Anspruch auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen. 9.4 Jegliche sonstige Haftung von ÖKOLOCUS GmbH ist ausgeschlossen.

10. Dauer des Mietverhältnisses/Kündigung/Abholungs-Avisierung

10.1 Die Mietzeit beginnt zu dem vereinbarten Datum; abweichend davon beginnt die Mietzeit mit der tatsächlichen Auslieferung, sofern der Mietgegenstand durch Umstände, die ÖKOLOCUS GmbH zu vertreten hat, zu einem späteren Zeitpunkt als dem vereinbarten Termin des Mietbeginns ausgeliefert wird.10.2 Im Falle der Ökolocusvermietung beträgt die Mindestmietdauer einen Tag. Die Ökolocusvermietung durch ÖKOLOCUS GmbH ist jedoch erst ab der Vermietung von mindestens zwei Ökotoiletten pro Kunde und vereinbartem Standort möglich und soweit nicht individuell andere Regelungen schriftlich vereinbart sind.10.3 Die Mietzeit endet mit dem vertraglich vereinbartem Termin. 10.4 Im Falle der Inanspruchnahme des Mietgegenstands nach Ablauf der Mietzeit oder für den Fall, dass ÖKOLOCUS GmbH die Abholung des Mietgegenstands wegen dem Kunden zurechenbaren Verschuldens nicht möglich ist, besteht der Anspruch auf Mietzinszahlung fort.

11. Rückgabe des Mietgegenstandes, Gefahrtragung

11.1 Die vorzeitige Rückgabe von Mietgegenständen befreit den Kunden nicht von den vertraglichen Pflichten.11.2 Der Kunde ist verpflichtet, den Mietgegenstand einschließlich sämtlichen etwaigen Zubehörs fristgemäß und in ordnungsmäßigem Zustand zurückzugeben. Im Falle der Nichtinanspruchnahme des Service-Teams von ÖKOLOCUS GmbH müssen die Ökotoiletten ebenfalls gesäubert zurückgegeben werden. Im Falle der Ökolocusvermietung ist die Rückgabe im benutzten Zustande gestattet. Etwaige vom Kunden in den Mietgegenstand eingebrachte Gegenstände hat der Kunde vor Rückgabe zu entfernen, anderenfalls ist ÖKOLOCUS GmbH berechtigt, die Gegenstände auf Kosten des Kunden zu entsorgen.11.3 Werden bei der Rückgabe Verschmutzungen, von dem Kunden zu vertretende Schäden oder die Wartungsbedürftigkeit des Mietgegenstandes festgestellt, ist der Kunde verpflichtet, die entstehenden Kosten zu tragen.11.4 Sofern ÖKOLOCUS GmbH die Abholung des Mietgegenstandes bei dem Kunden schuldet, erfolgt diese binnen maximal 7 Tagen nach Vertragsbeendigung.11.5 Der Nachweis ordnungsgemäßer Rückgabe obliegt dem Kunden, soweit nicht ÖKOLOCUS GmbH die Abholung schuldet.

12. Mietzins/Zahlungsbedingungen/Aufrechnung etc.

12.1 Rechnungen sind sofort ohne Abzug zahlbar.12.2 Im Falle der Ökolocusvermietung für Veranstaltungen, Festivals, Märkte und ähnliches erfolgt die Abrechnung per Überweisung in der Regel 14 Tage vorher. Bei Baustellen, Hausprojekten und ähnlichem erfolgt die Abrechnung per Überweisung zu jedem ersten Werktag des nachfolgenden angebrochenen Vertragsmonats. Bei Sofort- bzw. Spontanveranstaltungen wird der Betrag in bar bei Lieferung der Ökotoiletten fällig.12.3 Bei Überschreitung der Zahlungsfrist stehen ÖKOLOCUS GmbH ab Zugang der ersten Mahnung Verzugszinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu, falls es sich bei dem Kunden um einen Unternehmer handelt, und von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz, falls es sich bei dem Kunden um einen Verbraucher handelt.12.4 Ist der Kunde mehr als 8 Tage im Verzug (dies gilt insbesondere bei längerfristigen Mietungen für Baustellen, Hausprojekte oder ähnlichem), hat ÖKOLOCUS GmbH das Recht, die Miet- und anderen Vertragsgegenstände sofort in Besitz zu nehmen. Gleiches gilt bei der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Kunden.12.5 Für jede Mahnung wird eine Verwaltungsgebühr von € 5,-- vereinbart. Der Kunde ist berechtigt, geringere Verwaltungskosten von ÖKOLOCUS GmbH für die Mahnung nachzuweisen.

13. Sicherungsrechte des Vermieters, Forderungsabtretungen

Der Kunde tritt mit Unterzeichnung des Mietvertrages sicherungshalber in Höhe der gegenwärtigen und künftigen Forderungen von ÖKOLOCUS GmbH sämtliche gegenwärtigen und künftigen Forderungen und Leistungsansprüche gegen seinen Versicherer (soweit dies nach den Bedingungen seines Versicherers zulässig ist) sowie sämtliche gegenwärtigen und künftigen Ansprüche gegen seine Auftraggeber hinsichtlich derjenigen Leistungen des Kunden ab, zu deren Erbringung der Mietgegenstand eingesetzt wird. ÖKOLOCUS GmbH nimmt die Abtretung an und verpflichtet sich gegenüber dem Kunden, die Forderungsabtretung gegenüber dem oder den Drittschuldner/n so lange nicht offenzulegen, wie der Kunde sich nicht in Verzug befindet oder das Mietverhältnis nicht aus wichtigem Grund gekündigt ist.

14. Kündigung aus wichtigem Grund durch die Vertragsparteien

14.1 Beide Vertragsparteien sind zur fristlosen Kündigung des Mietvertrages aus wichtigem Grunde berechtigt, falls die jeweils andere Vertragspartei ihre vertraglichen Verpflichtungen so erheblich verletzt, dass der jeweils anderen Partei die Fortsetzung des Mietverhältnisses nicht mehr zumutbar ist.14.2 Ein wichtiger Kündigungsgrund für ÖKOLOCUS GmbH liegt insbesondere vor, wenn:- der Kunde mit der Zahlung eines Betrages, der mindestens zwei Entgeltleistungen entspricht, in Verzug ist- Vollstreckungsmaßnahmen gegen den Kunden durchgeführt werden- bei dem Kunden in Sinne der §§ 17 ff. Insolvenzordnung Zahlungsunfähigkeit, drohende Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung vorliegt- der Kunde den Mietgegenstand trotz Abmahnung durch den Vermieter in technisch schädigender Weise oder sonstiger erheblich vertragswidriger Weise benutzt- der Kunde den Mietgegenstand unbefugt Dritten überlässt oder an einen vertraglich nicht vereinbarten Ort verbringt.

15. Eigentumsvorbehalt

Wird der Mietgegenstand während oder im Anschluss an die Mietzeit vom Kunden käuflich erworben, so bleibt der Mietgegenstand bis zur vollständigen Bezahlung aller Kaufpreisforderungen einschließlich aller in einem engen Zusammenhang mit den Kaufpreisforderungen stehenden Forderungen Eigentum von ÖKOLOCUS GmbH. Soweit es sich bei dem Kunden um einen Unternehmer handelt, bleibt der Mietgegenstand darüber hinaus solange im Eigentum von ÖKOLOCUS GmbH, bis sämtliche weiteren Miet- und sonstigen Forderungen von ÖKOLOCUS GmbH aus der Geschäftsbeziehung mit diesem Kunden vollständig erfüllt sind. Im Übrigen liegen Verkaufsgeschäften die gesonderten Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Verkaufsgeschäfte von ÖKOLOCUS GmbH zugrunde.

16. Sonstige Bestimmungen

16.1 Änderungen und/oder Ergänzungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform. Auf das Schriftformerfordernis kann nur durch schriftliche Vereinbarung verzichtet werden.16.2 Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Kunden einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Soweit es sich bei der ganz- oder teilweise unwirksamen oder undurchführbaren Regelung um eine Individualvereinbarung handelt, soll diese durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen im Rahmen des rechtlich Zulässigen möglichst nahe kommt. Im Übrigen gilt § 306 BGB.16.3 Als Privatperson sind Sie ab 01.08.2004 dazu verpflichtet, die beiliegende Rechnung und den Zahlungsbeleg (Kontoauszug) 2 Jahre aufzubewahren.

17. Datenschutz

Der Kunde ist damit einverstanden, dass Daten über seine Person und über das Vertragsverhältnis maßgebliche Umstände bei ÖKOLOCUS GmbH gespeichert, geändert und/oder gelöscht und erforderlichenfalls, soweit nicht anders offenkundig die Interessen des Kunden verletzt werden, an Dritte zur ordnungsgemäßen Bearbeitung übermittelt werden (Hinweis gemäß § 33 Bundesdatenschutzgesetz).

18. Gerichtsstand

Gerichtsstand ist – soweit die Vertragsparteien Kaufleute sind – der Sitz von ÖKOLOCUS GmbH. ÖKOLOCUS GmbH ist jedoch berechtigt, den Kunden auch an dessen allgemeinem Gerichtsstand zu verklagen.